ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN

Hier findet ihr unsere Antworten.

ZUM THEMA VOLKSENTSCHEID

Erläuterungen zu dem historisch einzigartigen direktdemokratischen Rundfunk-Volksentscheid.

Wir empfehlen, diese Fragestellung unter zwei Gesichtspunkten zu betrachten. Zum einen geht es darum, zu erkunden, ob die juristische Möglichkeit grundsätzlich dem Volk eingeräumt wird, und zum anderen, ob die Umsetzung des Versprechens, dass alle Macht vom Volke ausgeht, auch wirklich in unserem Land umsetzbar ist – und zwar losgelöst von möglichen juristischen Hürden.

Wie sieht zunächst die Möglichkeit eines Volksentscheides unter rein juristischer Betrachtung aus?

Diese Grundsatzfrage lässt sich auch nach vielen Gesprächen mit Experten nicht eindeutig beantworten, denn es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand stellt sich die Situation wie folgt dar: 
Die Verfassungen der einzelnen Bundesländer beinhalten einen Abschnitt, der besagt, dass zu Steuern, Abgaben, Beiträgen und Gebühren Volksentscheide nicht zulässig sind. Nur im Bundesland Bayern gibt es diese Regelung nicht. Auf den ersten Blick scheint damit in allen anderen Bundesländern ein Volksentscheid zur Abschaffung des Rundfunkzwangsbeitrages ausgeschlossen. Doch dies ist nicht zwingend der Fall und wurde bisher noch nie abschließend durch einen Präzedenzfall geprüft, denn auch für diese anscheinend so ausweglose Situation könnte eine einzigartige Lösung geschaffen werden. Diese könnte wie folgt aussehen:
Um eine Zulässigkeit des Volksentscheides zu ermöglichen, bedarf es einer Formulierung, die den Reformwillen des Volkes in den Vordergrund stellt und die Abgabe nur indirekt einbezieht. Ein wesentlicher Schlüssel wäre aus unserer Sicht ein so genanntes Aufhebungsgesetz, welches durch das Landesparlament zu beschließen wäre, um die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge herbeizuführen, damit eine Neuregelung eingeleitet werden kann.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Kündigungsfrist der Staatsverträge wäre die Finanzierung des Rundfunks weiterhin uneingeschränkt gesichert, bis eine Neuregelung in Kraft tritt. Unser letztendliches Bestreben liegt darin, in einem weiteren Schritt innerhalb dieser 2 Jahre ein alternatives, frei vom Zwang bestehendes Finanzierungsmodell über den direktdemokratischen Weg zu erwirken.

Mit der Mobilisierung zum Volksentscheid möchten wir diesen Veränderungsprozess politisch einleiten, um zu klären, was das Versprechen, dass alle Macht vom Volke ausgeht, wirklich in der Praxis wert ist. Der genaue Ablauf und Wortlaut muss für jedes Bundesland juristisch spezifisch ausgearbeitet werden. Es liegt nun an uns allen, diese einmalige Chance zu nutzen und endlich die zwangsfinanzierten Rundfunkanstalten in freiwillig finanzierte, gerechte, faire und direktdemokratisch bestimmte Medienunternehmen umzuwandeln.

Was wäre, wenn ein Volksentscheid „offiziell“ verboten ist?

Jedes juristische Hindernis ist kein Naturgesetz, sondern ein durch Menschen künstlich geschaffenes Gedankenkonstrukt. Das bedeutet, dass der Mensch selbst dieses wieder verändern kann. Befreit euch deshalb in diesem Zusammenhang von einer möglichen Passivität und aktiviert eure Veränderungskraft, denn ein solches Verbot wäre erst recht ein Grund der selbstermächtigten Mobilisierung jedes Einzelnen für eine kraft- und friedvolle Befreiung vom Rundfunkbeitragszwang.   

Nein! Dies hat zwei Ursachen.
1. Grundsätzlich erlaubt das Grundgesetz keine Volksentscheidung auf Bundesebene.
2. Entsprechend der offiziellen Sichtweise ist Rundfunkrecht Landesrecht, somit wäre ein Volksentscheid zu dieser Thematik auf Landesebene herbeizuführen. 

Nein. Da die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, im Kontext einer einstimmigen Bundesländerkooperation umgesetzt werden, ist es völlig ausreichend, wenn der Rundfunk-Volksentscheid nur in einem Bundesland durchgeführt und im Sinne der Befreier entschieden wird. 

Zirka 100.000–1.500.000! Wichtig zu wissen ist, dass die erforderliche Teilnehmerzahl in jedem Bundesland eine andere und in der jeweiligen Landesverfassung festgelegt ist. 

Ja! Es ist schon mehrfach versucht worden ein Volksentscheid in die Wege zu leiten. Aktuell wird durch die Partei AfD und deren Vereine in verschiedenen Bundesländern (Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg) versucht, einen Volksentscheid herbeizuführen. Es werden unterschiedliche Anästze verfolgt. In Sachsen geht es darum ein „Gesetz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Medienangebote im Freistaat Sachsen“ einzuführen und in Baden-Württemberg ein "Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger – Beitragsfreiheitsgesetz (BFG)". In Bayern ist die Zielstellung die Etablierung eines »Bürgerfunks« finanziert aus Steuermitteln. Der Lösungsansatz von »rundfunk-frei« unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch, dass die Bevölkerung auch darüber direkt mitbestimmen soll, ob es überhaupt ein öffentlich-rechtliches Medienangebot geben soll sowie auf welche Art und Weise dieses auszugestalten und zu finanzieren wäre.  

Im Kontext der Durchführung eines Volksentscheides werden häufig 3 unterschiedliche Begriffe genutzt, deren Bedeutung zwar teilweise abweicht, deren Begriffe jedoch unmittelbar zusammengehören. Die nachstehende Erläuterung bietet eine sehr vereinfachte Darstellung, um den Sachverhalt schnell erfassen zu können. Detail-Interessierte sollten sich die entsprechenden Landesverfassungen durchlesen.

Volksinitiative: So nennt sich häufig die erste „offizielle“ Stufe, um einen Volksentscheid herbeizuführen zu können. Je nach Bundesland ist in diesem ersten Vorgang bereits der Gegenstand der Zielstellung zu benennen und zwischen 20.000 bis 30.000 Unterschriften sind in einem bestimmten Zeitraum zu sammeln.

Volksbegehren: So nennt sich häufig die zweite „offizielle“ Stufe, um einen Volksentscheid herbeizuführen. Hier ist ein konkreter Gesetzestext auszuarbeiten und zwischen 80.000 bis 200.000 Unterschriften (abhängig vom Bundesland) sind in einem bestimmten Zeitraum zu sammeln.

Volksentscheid: So nennt sich häufig die letzte „offizielle“ Stufe, um eine Gesetzgebung durch das Landesvolk herbeizuführen. In den meisten Bundesländern wird die Abstimmung analog wie bei einer Landeswahl durchgeführt. Jeder Bürger kann direkt per Wahlzettel abstimmen, ob er dem neuen Gesetz zustimmt. Sollte eine Mehrheit zustande gekommen sein und eine Mindestanzahl an Wahlberechtigten an dem Volksentscheid teilgenommen haben, gilt das neue Gesetz als angenommen

ZUM THEMA ANMELDUNG

Erläuterungen zur An- oder Abmeldung als Online-Befreiungsaktivist. 

Klicke auf der Startseite von rundfunk-frei.de auf den Menüpunkt „VOLKSENTSCHEID“. Wähle danach dein Landeswappen aus. Du wirst automatisch auf die Informationsseite zu deinem Bundesland geführt. Im Kopfbild wird dir ein roter Button mit der Aufschrift „JETZT MITMACHEN“ angezeigt, den klickst du an. Automatisch wirst du dann zum Online-Formular geführt, das du vollständig ausfüllst.
Denke bitte an die Bestätigung der Datenschutzbestimmungen und an die richtige Angabe des Sicherheitscodes. Bestätige deine Eingaben mit dem Button „Anmelden“. Eine Erfolgsseite wird angezeigt, wenn alle Angaben korrekt eingegeben wurden.

Achtung: Die Anmeldung ist damit noch nicht abgeschlossen. Du musst noch den Bestätigungslink anklicken, der an deine E-Mail-Adresse gesendet wird, erst dann bist du offiziell registriert.  

Da wir aus Gründen des zu vermeidenden Missbrauchs, des Datenschutzes und der Datensparsamkeit sicherstellen müssen, dass es sich um deine bzw. eine valide E-Mail handelt, übertragen wir dir nach deiner Anmeldung eine Bestätigungsmail mit einem Bestätigungslink. Erst nach dem Anklicken des entsprechenden Links in der E-Mail wird deine Anmeldung abgeschlossen und du wirst als offizieller registrierter Teilnehmer gezählt. 

Die Bestätigungsmail wird direkt nach deiner Anmeldung versandt und sollte innerhalb von wenigen Minuten bei dir eintreffen. Leider filtern einige Provider unsere Mails als Spam aus. Prüfe deshalb bitte zur Sicherheit auch den Spam-Eingangsordner.

Sollte dein Mailserver Greylisting nutzen, bitten wir um etwas Geduld. Die Zustellung wird sich dann um einige Stunden verzögern. Aufgrund der Restriktionen bei einigen Mailprovidern haben wir die Wiederholungszeiten der erneuten Zustellung reduziert.

Trotz aller Bemühungen kommt es manchmal vor, dass wir temporär keine E-Mails an bestimmte E-Mail-Anbieter zustellen können. Aus diesem Grund versenden wir nach 2 und 4 Tagen eine Erinnerungsmail, sofern deine Anmeldung zu dieser Zeit noch nicht bestätigt wurde.

Sollten dich weder die Bestätigungsmail noch die beiden Erinnerungen, die wir versenden, erreicht haben (siehe Eintrag: Wann erhalte ich die Bestätigungsmail?), wird deine Anmeldung aus Datenschutzgründen nach 7 Tagen aus unserem System gelöscht. Du kannst dich nach Ablauf dieser Zeit erneut anmelden und es werden dir erneut eine Bestätigungsmail und ggf. die Erinnerungen übertragen.

Solltest du auch bei der erneuten Anmeldung keine E-Mails von uns erhalten, wende dich bitte an den Support (support@rundfunk-frei.de). 

Wende dich dazu bitte per E-Mail an unsere Support-Adresse (support@rundfunk-frei.de). Schreibe uns entweder von der E-Mail-Adresse aus, mit der du dich bei uns registriert hast, oder gib diese Adresse bitte in deiner E-Mail an, damit wir deine Anfrage bearbeiten können. Wir werden deine Anmeldung dann in unserer Datenbank korrigieren.

Du kannst dich jederzeit wieder abmelden. Nutze dazu folgenden Link. Nach der Abmeldung werden wir deine Daten aus unserem System löschen. Deine Abmeldung führt automatisch zu einer Verringerung der Anzahl der gemeldeten Online-Befreiungsaktivisten, denn deine Teilnahme wird danach nicht weiter gezählt.

Da wir unsere Initiative kontinuierlich verbessern möchten, kannst du uns bei der Abmeldung den Grund deiner Abmeldung mitteilen. Für konstruktive Verbesserungsvorschläge oder Hinweise, wie wir unser Angebot optimieren können, wären wir dir sehr dankbar. 

Nein! Die Registrierung bei rundfunk-frei.de ist lediglich dazu bestimmt, die Teilnehmer eines möglichen Volksentscheides vorab zu sammeln, um dann beim erreichen der erforderlichen Teilnehmer für die erste Stufe des Volksentscheids zu informieren. Somit können die benötigten Unterschriften schneller zusammentragen werden.

Außerdem erhältst du, sofern du dies wünschst, regelmäßige Informationen per E-Mail über den Fortschritt unserer Initiative und die Neuigkeiten zum aktuellen Geschehen rund um den Rundfunkbeitrag.

Natürlich kannst Du dich auch ohne die Anmeldung, regelmäßig selbst über den Stand unserer Initiative informieren und dann bei einem Volksentscheid teilnehmen. Du findest uns auf den bekannten sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Youtube, VK und natürlich unter www.rundfunk-frei.de wo wir alle wichtigen Informationen veröffentlichen werden. 

ZUM THEMA INFORMATIONSSERVICE

Erläuterungen zum exklusiven Info-Dienst für Online-Befreiungsaktivisten. 

Regulär versenden wir einmal im Monat unseren Informationsservice per E-Mail an alle registrierten Online-Befreiungsaktivisten. Hier erhältst du vorab exklusive Informationen, die zunächst noch nicht auf der Website veröffentlicht sind. Dies umfasst Informationen zum aktuellen Fortschritt unserer Initiative als auch zu aktuellen Themen rund um den Rundfunkbeitrag. Abgerundet wird dies mit der Kolumne von Sieglinde Baumert.

Wir möchten dich mit diesem Service digital und informatorisch während des Aktionszeitraums begleiten. Wenn du aus Gründen der Datensparsamkeit auf den Informationsservice verzichten möchtest, kannst du ihn selbstverständlich jederzeit deaktivieren. 

Auch dafür haben wir eine Möglichkeit geschaffen. Nutze bitte folgenden Link, um den Informationsservice zu deaktivieren. Du erhältst dann nur noch Benachrichtigungen von uns, sobald für das Bundesland, für das du dich registriert hast, genügend registrierte Online-Befreiungsaktivisten erreicht sind und somit die erste offizielle Phase des Volksentscheids eingeleitet werden kann.

Wir würden dich in diesem Fall, also nur noch vier mal benachrichtigen:
1. sobald dein Bundesland die erforderliche Anzahl an Aktivisten erreicht hat
2. sobald die Volksinitiative gestartet wurde
3. sobald das Volksbegehren gestartet wurde
4. sobald der eigentlich Volksentscheid gestartet wurde 

Du kannst jederzeit den Informationsservice wieder aktivieren und erhältst damit wieder die monatlichen Updates von uns per E-Mail. Als Online-Befreiungsaktivist kannst du diesen Link nutzen. Wenn du noch kein Online-Befreiungsaktivist sein solltest, musst Du Dich zunächst anmelden. Weitere Informationen findest du hier dazu.

ZUM THEMA DATENSCHUTZ

Erläuterungen zum Umgang mit Deinen sensiblen Daten.

Um dich als Online-Befreiungsaktivist zu registrieren, benötigen wir lediglich:
• deinen Vor- und Nachnamen
• deine PLZ und den Wohnort ohne die Angabe der Straße
• und eine gültige E-Mail Adresse

Wir möchten unsere Initiative möglichst attraktiv gestalten und erfragen deswegen, nur ein Bruchteil der Daten, die eigentlich für eine gültige Stimmabgabe bei einem Volksentscheid angegeben werden müsste. Um dennoch möglichste viele „echte“ Datensätze zu erhalten, haben wir uns zu diesem Mittelweg entschlossen, damit wir sicherstellen können, dass nur ein Bruchteil der Anmeldungen mit falschen Daten durchgeführt wird. 

Übertragene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Aktion »rundfunk-frei« genutzt (zur Teilnehmeranzahl-Visualisierung, für den Informationsservice-Versand und zur Information (nur Weitergabe der Anzahl) der Landesregierung, der Landesrundfunkanstalt, des ZDF und des Deutschlandfunks). Eine Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben keine persönlichen Daten an Dritte weiter!!!

Unabhängig vom Ausgang der Initiative »rundfunk-frei«, werden die Daten nur solange wie nötig aufbewahrt. Sollte ein Bundesland oder die ganze Initiative ihr Ende erreichen, werden wir eine Löschung aller personenbezogen Daten der Online-Befreiungsaktivisten vornehmen. Auch eine Teilweise Löschung der Daten wird erfolgen, sofern dies in einem Bundesland notwendig werden sollte (z.B. wenn die Hürden des Volksentscheids nicht erreicht wurden).

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Datenverarbeitung findest Du hier. Bei Fragen kannst Du Dich direkt an den Initiator von »rundfunk-frei«, Olaf Kretschmann, wenden. Die Kontaktdaten findest Du hier.  

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