2. Betrag mit Botschaft entrichten
Update März 2022: Achtung, der Beitragsservice hat sein Mahnverfahren wiederholt zu seinen Gunsten modifiziert. Der Beitragsservice behält sich vor, keine Zahlungserinnerungen zu versenden!!!
Wenn du sichergehen möchtest, dass dir keine Säumnisaufschläge berechnet werden, so entrichte den Beitrag nicht zu spät. Der "offizielle" definierte Zeitpunkt ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums (Quelle: § 7 Abstaz 3 RBStV). Spätestens vier Wochen nach Fälligkeit wird ein Säumniszuschlag berechnet, wenn man diesen nicht in voller Höhe entrichtet (Quelle: § 11 Absatz 1 Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge). Die Höhe des Säumniszuschlages beträgt 1 % der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8,00 Euro (Quelle: § 11 Absatz 1 Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge).
Damit die Überweisung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit der Energie verbunden ist, die du in dir spürst, trägst du einfach beim Überweisungszweck eine entsprechende Formulierung mit ein (z. B.: „unter Zwang“ oder „im Rahmen struktureller Gewalt erpresst“). So erfährt auch der Rundfunk, wie es um deine Einstellung zur Zwangsabgabe steht.
TIPP: Wenn Du als Zahlungsverzögerer in der Beitragsservice-Statistik geführt werden möchtest, dann entrichte den Betrag nicht pünktlich zur Mitte des Dreimonatszeitraums, sondern wenige Tage danach (spätestens 3 Wochen später, siehe auch oben bei Hinweise zur Fälligkeit und Säumniszuschlag).