Alle Bürger Deutschlands haben einen verfassungsrechtlichen und mediengesetzlichen Anspruch auf multipolare, ausgewogene und staatsferne Berichterstattung in den neun öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR). Doch wie können die Bürger dieses Recht durchsetzen, wenn der ÖRR durch fremde Einflussnahme von diesem Pfad der Tugend abweicht?
Das Imperium der Beitragszahler schlägt zurück. Wir sind die 99 % und wir sind im Recht.
Wir haben ein Recht auf eine gemeinwohlorientierte Welt.
Schaut euch das Video an und handelt entsprechend der Worte von Jimmy Gerum.
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Hier findest du eine Anleitung zum Zahlungsstopp und zur Befreiungsaktion vom aktuellen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem. Sende dein Brief per Einschreiben an den Intendanten deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt.
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Viele innerhalb von ARD, ZDF, ORF und Deutschlandradio sehen die Praktiken und die Berichterstattung ihrer Arbeitgeber kritisch, trauen sich aber aus Sorge um ihren Job nicht, ihre Meinung zu äußern.
Die Webseite "meinungsvielfalt.jetzt" gibt diesen Menschen eine Plattform.
Begonnen hat alles 1994. Da haben wir unser Fernsehen abgeschafft, weil wir unsere Kinder vor den Gewalt- und Sexdarstellungen schützen wollten, die in immer stärkerem Maße in den Fernsehsendungen zu sehen waren. Ab da zahlten wir nur noch den Radioanteil. 2013 führte dann der Öffentlich Rechtliche Rundfunk (ÖRR) den Rundfunkzwangsbeitrag (sie nannten ihn „Demokratieabgabe“) ein. Da war dann auch wieder der Fernsehanteil enthalten. Damit begann der Kampf des David gegen den übermächtigen Goliath ÖR, der seinen Beitragsservice (früher GEZ) in Stellung brachte. Es folgte Briefwechsel über Briefwechsel ohne Ende mit der GEZ/ÖRR: Geltendmachung des Selbstbestimmungsrechtes und der Gewissensfreiheit. Schließlich Klageverfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht – trickreich alles abgewiesen. Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht – dort Nichtannahme ohne Begründung, auch nicht besonders demokratisch! Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Nichtanhörung vor dem höchsten deutschen Gericht – auch dort Nichtannahme. Und zum Schluss Ankündigung einer Vollstreckung.
Vor dem Bundesverfassungsgericht war es wie in der Fabel mit dem Wettrennen des Hasen mit dem Igel. Der Hase konnte einfach nicht gewinnen. Immer war der Igel da. Der eine „Igel“ war der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof. Er hatte gegen gutes (?) Geld zu Beginn für den ÖRR das Gutachten erstellt, das die Basis für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 2013 bildete. Und der „zweite Igel“, sein Bruder Ferdinand Kirchhof, seines Zeichens Vorsitzender Verfassungsrichter des 1. Senats, war am Ende im Jahr 2018 zur Stelle und „bügelte“ alle Verfassungsbeschwerden, bis auf die Doppelzahlung für eine Zweitwohnung, ab. Die Verfassungsrichter hatten damit auch für sich selbst gesorgt, haben sie doch vermutlich alle eine Zweitwohnung in Karlsruhe. Die Beschwerde wegen Befangenheit des zweiten Igels wurde vom 1. Senat zurückgewiesen. Eigentlich logisch: Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus!
Lohnt sich also das Ringen um die Gewissensfreiheit? Ich meine, ja, denn ich kann morgens guten Gewissens in den Spiegel schauen. Mein vorläufiger Schlusspunkt ist nun mein letzter Brief an das Bundesverfassungsgericht. Die Antwort der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichtes ließ jedoch nicht lange auf sich warten. Wieder ein Beispiel für eine "Nur-Fassadendemokratie", stelle ich fest! Rechtliche Anhörung scheint für die Justiz ein Fremdwort zu sein. Welchen Wert hat da noch das Grundgesetz?
Mal schauen, was die „Demokratie-Organisation“ nun noch alles mit mir vorhat.
FDG*, im Mai 2022
*FDG ist ein Akronym und steht für „Freiheit des Gewissens“.
Die Selbstermächtigungsinitiative »rundfunk-frei« ist politisch und konfessionell unabhängig. Wir verstehen uns als friedliche und gesellschaftsübergreifende Befreiungsbewegung.
Die Initiatoren von »rundfunk-frei« befürworten deshalb jedes Engagement, welches diesem Grundtenor entspricht.
Du möchtest auch bei der Verteilung von Informationsmaterial mithelfen. Wenn du in deiner Region die Menschen auf die Aktion »rundfunk-frei« aufmerksam machen möchtest, dann können wir gerne mit kostenfreiem Werbematerial unterstützen. Teile uns deine gewünschte Auflage mit (100 Stk. -5.000 Stk.) und deine Lieferadresse. Wir freuen uns über jeden engagierten Menschen, der mit seinem Herzen mit dabei ist.
Der Zwangsrundfunk
oder warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt. Die Streitschrift unternimmt den Versuch nachzuweisen, dass die Rundfunkabgabe, was ihre Erhebung angeht, nach wie vor keine verwaltungsrechtliche Grundlage hat, und was die gesetzliche Grundlage selbst angeht, verfassungswidrig ist.
Hier erhältlich:
Dr. iur. Frank Hennecke
Herzogstraße 15
67061 Ludwigshafen am Rhein
ISBN 978-3-9821882-4-9,
10.- Euro (ink. Porto)*
*Dies ist ein informatorischer Hinweis und stellt keinen Werbehinweis dar.
Georg Thiel hat sich 2010 vom öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem bewusst abgemeldet, weil er keine Empfangsgeräte besitzt und das Medienangebot grundsätzlich ablehnt.
Der WDR hat Georg Thiel wieder zwangsangemeldet. Auf Grund seiner Zahlungsverweigerung, wurde die Vollstreckung eingeleitet. *Es geht aktuell um 651,35 €.
Georg Thiel wurde am 25.02.2021 verhaftet und wurde am 24.08.2021 aus der JVA Münster entlassen. Der WDR, der die Haft vorzeitig hätte beenden können, lehnte dies ab.
**Kumulierter und gerundeter Wert der gesamten Haftkosten. Schätzkosten auf Basis der Angaben des © Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen 2018.
Georg Thiel wurde 1967 in Schlesien geboren und wohnt seit 1994 in Deutschland. Er ist ledig, hat keine Kinder und lebt bewusst sehr sparsam. Er ist selbstständiger CAD-Zeichner. Als bekennender Fahrradfahrer und passionierter Musikliebhaber sind ihm diese Aktivitäten weitaus wichtiger, als das lebenszeitraubende Fernsehen. Vor ca. 25 Jahren hat er deshalb sein Fernsehgerät abgeschafft, das Radio folgte 2010. Danach hat er sich vom Rundfunkgebührensystem abgemeldet, was ihm auch offiziell bestätigt wurde. Mit Einführung des Rundfunkbeitrags wurde er wieder zwangsangemeldet. Georg Thiel boykottiert die Zahlung für das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, denn er ist weiterhin überzeugter Rundfunk-Nichtnutzer und kann aus Gewissensgründen keinen Beitrag zur Finanzierung entrichten.
Am 25.02.2021 wurde Georg Thiel vor seiner Wohnung auf Veranlassung der Gerichtsvollzieherin verhaftet und durch die Polizei in die JVA Münster eingesperrt. Dort sitzt er bis heute in Erzwingungshaft.
Hintergrund: Seit 2016 versucht der WDR im Rahmen eines Vollstreckungsersuchens die Rundfunkbeitragsforderungen mit Hilfe der Stadt Borken einzutreiben. Da Georg Thiel auch im Rahmen der Vollstreckung nicht bereit war, die Forderung zu begleichen und die Vollstreckungsstelle bzw. die Gerichtsvollzieherin nur die Vollstreckungsmaßnahme der Abgabe der Vermögensauskunft einforderte, die Georg Thiel begründet nicht freiwillig leisten wollte, wurde beim Amtsgericht Borken im August 2020 ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt.
Die Gerichtsvollzieherin versuchte mit dem Haftbefehl erneut die Vermögensauskunft zu erzwingen. Da Georg Thiel weiterhin nicht bereit war, freiwillig diese Auskunft zu erteilen und dies auch weiterhin begründete, informierte die Vollstreckerin postalisch (siehe hier), dass sie ihn am 25.02.2021 verhaften lassen wird.
In einem persönlichen Brief aus der JVA Münster informierte Georg Thiel die Intendanz am 04.03.2021 (postalisch eingegangen beim WDR am 09.03.2021) über seine Erzwingungshaft, seinen Gesundheitszustand und darüber, dass er aktuell die Aufnahme von fester Nahrung verweigert.
Zusätzlich stellte Georg Thiel ein Freiheitsgesuch, denn er ging davon aus, dass der WDR die Erzwingungshaft als Vollstreckungsmaßnahme für nicht verhältnismäßig einstufen würde, so wie der WDR es selbst offiziell verkündet.
Hintergrund: Der WDR als eigentlicher Gläubiger kann analog, wie die Vollstreckungsstelle und der Schuldner, jederzeit die Haft beenden. Im Falle des WDRs kann dies durch Rücknahme des Haftbefehls erfolgen.
Am 12.03.2021 antwortete der WDR (siehe hier) postalisch Georg Thiel. Der WDR hat in seinem Einzelfall entschieden, den Haftbefehl nicht zurückzuziehen und damit sein Freiheitsgesuch bewusst abzulehnen. Details zur Einzelfallentscheidung und wer diese konkret getroffen bzw. zu verantworten hat, wurden nicht mitgeteilt. Wörtlich heißt es: „Ihrer Bitte, den Haftbefehl zurückzuziehen, können wir allerdings nicht nachkommen.“
Am 16.03.2021 wurde auf der WDR-Webseite in der Rubrik des Rundfunkrates eine Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau, Verwaltungsdirektorin des Westdeutschen Rundfunks und Vorsitzende des Verwaltungsrats des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, veröffentlicht (siehe hier). In dieser Stellungnahme wird zwar sehr allgemein über den Verhaftungsfall von Georg Thiel informiert, wichtige Hintergrundinformationen werden aber der Öffentlichkeit verschwiegen. Die Informationen und die Stellungnahme löschte der WDR wieder von seiner Webseite, am 19.03.2021.
Folgende Informationen wurden der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt:
- Das Georg Thiel ein Freiheitsgesuch gestellt hat
- Der WDR das Freiheitsgesuch abgelehnt hat
- Der WDR die Haft selbst beenden kann
- Der WDR selbst nicht pro-aktiv eine Haft verhindern wird
Am 19.03.2021 informierte im Rahmen der offiziellen Rundfunkratssitzung der Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber alle Mitglieder stichpunktartig unter TOP 2 (Bericht des Vorsitzenden) der Tagesordnung über den Haftfall von Georg Thiel. Die Intendanz war anwesend und äußerte sich nicht dazu.
Analog, wie bei der wieder gelöschten Stellungnahme von Frau Dr. Vernau (WDR-Verwaltungsdirektorin), werden wichtige Hintergrundinformationen dem Rundfunkrat unwahr und lückenhaft vorgetragen.
Folgende Informationen wurden der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt:
- Das Georg Thiel ein Freiheitsgesuch gestellt hat
- Der WDR das Freiheitsgesuch abgelehnt hat
- Der WDR die Haft selbst beenden kann
- Der WDR selbst nicht pro-aktiv eine Haft verhindern wird
Hallo Meinung unterstützt ab sofort einzelne Gebührenzahler in ihrer Auseinandersetzung* mit dem „Beitragsservice“, bei der Druchsetzung der Barzahlung und bei der Anleitung Sand in das Beitragsservice-Getriebe zu kippen!
*Nur für ausgewählte Verfahren, rechtliche Verantwortung liegt bei »Hallo Meinung«. Aktuell werden schon für 5 Präzedenzfälle die Klageverfahren übernommen.
Für die vollumfassende Selbstbestimmung des Einzelnen über mediale Beeinflussung!
Engagiert für die gesellschaftliche Transformation vom Rundfunkzwang zur Rundfunkfreiheit.
Mutige Befürworter der Befreiungs- und Selbstbestimmungsinitiative zeigen ihre öffentliche Zustimmung.
Nutze sofort die Chance und wähle entweder einen der 3 freiwilligen Zahlungsstopp-Wege oder bestimme selbst, auf welche Art du die Zahlung verweigern möchtest.
Sei Teil der Veränderungsbewegung der deutschen Rundfunkgeschichte und melde dich als Online-Aktivist für den Rundfunk-Volksentscheid in deinem Bundesland an.
Gib die positive Botschaft über die Selbstermächtigungsinitiative „rundfunk-frei“ weiter an Freunde, Verwandte, Bekannte und an alle interessierte Mitmenschen.
„Öffne deinen Bewusstseinsraum und denke das Unmögliche, denn der eigene herzbezogene Gedankenfunke ist der Anfang jeder großen Veränderung. Folge deshalb deinem Herzen in harmonischer Balance zu dir selbst, deinen Mitmenschen und dem Universum. So ist es möglich, eine neue Transformation in unserer Gesellschaft zu verwirklichen, von einem ungerechten Rundfunkbeitragszwang hin zur uneingeschränkten Rundfunkfreiheit. Ich freue mich darauf, wenn auch du diese Idee befürworten und teilen kannst.“
„Freiheit – ein großes Wort mit sehr tiefer Bedeutung. Wie frei sind wir? Wir haben immer die freie Wahl, Entscheidungen bewusst zu treffen. Diese Freiheit ist unzerstörbar, sie kann uns nicht genommen werden. Wenn wir etwas ändern wollen, müssen wir anders entscheiden, als bisher. Und wenn das viele Menschen an vielen Orten tun, schöpfen wir eine neue Zukunft. Der Rundfunkzahlungszwang lässt sich beenden, wenn viele Menschen entscheiden, sich diesem Zwang nicht länger zu unterwerfen. Mit der Gewissheit im Herzen, die richte Wahl getroffen zu haben, laden wir euch ein, euch zu informieren und dann auf eure innere Stimme zu hören, ihr zu folgen und die für euch richtige Entscheidung zu treffen.“
"Es wird immer deutlicher, in welchem erschreckenden Ausmaß wir von den Mainstreammedien manipuliert und oftmals eindeutig belogen werden und wir, ohne gefragt zu werden, für die exorbitanten Pensionen von immer mehr solcher Manipulatoren aufkommen müssen. Man hat den Eindruck, je weiter entfernt von ausgewogener Berichterstattung, desto teurer wird es. Es kann nicht sein, daß wir die interessen-gesteuerte Propaganda zwangsalimentieren müssen."
"Der Leuchtturm ARD steht für multipolaren Journalismus, Ausgewogenheit und Staatsferne. Wir befreien unseren fremdgesteuerten Rundfunk, er gehört uns, wir bezahlen ihn, und er soll uns zukünftig Orientierung geben im Meer der widersprüchlichen Informationen. Wir sind im Recht. Es geht nur gemeinsam!"