RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID IN BERLIN


RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID

Details zum Ablaufverfahren in Berlin.

Die Stadt Berlin ist mit rund 3,6 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste Gemeinde Deutschlands. Das Bundesland bietet hinsichtlich seiner Bevölkerungsstruktur und der Landesverfassung die idealen Voraussetzungen, einen Volksentscheid erfolgreich möglich zu machen.

Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.

Auch in Berlin ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „Abschnitt V: Die Gesetzgebung“ in Artikel 59 - 63 festgelegt, siehe hier » 

DER CHRONOLOGISCHE ABLAUF

Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Berlin ist zum Glück nicht so hoch. Insgesamt sind zwar mindestens 61.300 Stimmberechtigte für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen, aber die einzelnen Ablaufstufen auf Basis der Landesverfassung sind moderat. Um den gewünschten Volksentscheid erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels entsprechen. Nach jeder tausendsten Registrierung wird automatisch der Bürgermeister von Berlin Kai Wegner, die Intendantin der Landesrundfunkanstalt rbb Ulrike Demmer, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Berlin informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung » 

Sobald sich die erforderliche Anzahl von 61.300 Online-Befreiungsaktivisten für Berlin im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung des Volksbegehrens. Dieser Antrag richtet sich an den Senat. Innerhalb von 6 Monaten müssen 20.000 gültige Unterschriften gesammelt werden.

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens 7 % der Wahlberechtigten (ca. 170.000) innerhalb von 4 Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.

Im Prinzip entspricht ein Volksentscheid in Berlin in organisatorischer Hinsicht einer Wahl. Ein erfolgreicher Volksentscheid bedarf daher nicht nur mehr »Ja«-Stimmen als »Nein«-Stimmen, sondern auch mindestens ca. 613.000 »Ja«-Stimmen.

AKTUELLER STAND 10.10.2024 (Update alle 24h)

Wir sind in der 1. Vorbereitungsstufe (Ziel: 61.300 registrierte Online-Befreiungsaktivisten)

20088

Online-Befreiungsaktivisten in Berlin

Aktueller Stand in Prozent

%
Hinweise: Um die Ernsthaftigkeit des Befreiungswunsches des zukünftigen Online-Befreiungsaktivisten sicherzustellen, sind die Eingabefelder vollständig auszufüllen. Auf dieser Daten-Basis werden auch die Ministerpräsidenten und Intendanten informiert, denn nur so kann glaubhaft vermittelt werden, dass die Online-Befreiungsaktivisten aus dem jeweiligen Bundesland stammen. Die benötigen Datenfelder entsprechen nur einer Teilmenge der später benötigen Angaben im Rahmen des Teilnehmerbogens beim Rundfunk-Volksentscheid. Die übertragenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Aktion »rundfunk-frei« genutzt (zur Teilnehmeranzahl-Visualisierung, für den Newsletter-Versand und zur Information der Landesregierung, der Landesrundfunkanstalt, des ZDF und des Deutschlandfunks). Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte außer an die zuvor Genannten. Jeder registrierte Online-Befreiungsaktivist kann jederzeit seinen Dateneintrag löschen, indem er sich als Online-Befreiungsaktivist bei »rundfunk-frei« abmeldet. Ein entsprechender Abmelde-Link befindet sich in jeder E-Mail-Information, die nach der Registrierung an den Nutzer geschickt wird. Deine Daten werden stets unter dem Augenmerk der höchsten Datensparsamkeit behandelt. Da das Aktionsportal »rundfunk-frei« ein privater Informationsbereich ist, der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist und weder dem Telemediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag, noch der Datenschutz-Grundverordnung bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz unterworfen ist, setzt die Datenübertragung dein persönliches Vertrauen voraus.




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