Mit fast 2,5 Millionen Einwohnern ist Brandenburg das zehntgrößte der 16 Bundesländer.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch in Brandenburg ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „2. Abschnitt: Die Gesetzgebung“ in Artikel 75 - 78 festgelegt, siehe hier »
Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Brandenburg ist sehr hoch. Insgesamt sind mindestens 25 % der Stimmberechtigten (ca. 500.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels entsprechen. Nach jeder tausendsten Registrierung wird automatisch der Ministerpräsident von Brandenburg Dietmar Woidke, die Intendantin der Landesrundfunkanstalt rbb Ulrike Demmer, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Brandenburg informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 50.000 Online-Befreiungsaktivisten für Brandenburg im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung der Volksinitiative. Der Antrag richtet sich an den Landtag. Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 der Wahlberechtigten die Volksinitiative unterzeichnen.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es mindestens 80.000 Wahlberechtigte innerhalb von sechs Monaten unterstützen. Die Eintragung der Unterschriften erfolgt in den amtlichen Eintragungslisten.
Der Gesetzentwurf durch Volksentscheid wird angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmungsteilnehmer für die Vorlage stimmt. Diese Mehrheit muss jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten (500.000) umfassen.