RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID IN BREMEN


RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID

Details zum Ablaufverfahren in Bremen.

Mit rund 680.00 Einwohnern ist Bremen das kleinste der 16 Bundesländer. Bremen ist ein Stadtstaat, die Voraussetzungen für einen Volksentscheid sind auch hier günstig.

Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Radio Bremen, für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.

Auch in Bremen ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „2. Abschnitt Volksentscheid, Landtag und Landesregierung“ in Artikel 69 bis 74 festgelegt, siehe hier » 

DER CHRONOLOGISCHE ABLAUF

Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Bremen ist moderat. Trotzdem muss insgesamt mindestens ein Fünftel aller Stimmberechtigten (100.000) für eine neue Gesetzgebung gewonnen werden. Um dieses ambitionierte Ziel in dem kleinsten Stadtstaat Deutschlands erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 25 % des Endziels entsprechen. Nach jeder tausendsten Registrierung wird automatisch der Bürgermeister von Bremen Dr. Andreas Bovenschulte, die Intendantin der Landesrundfunkanstalt Radio Bremen Dr. Yvette Gerner, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Bremen informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung » 

Sobald sich die erforderliche Anzahl von 25.000 Online-Aktivisten für Bremen im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens. Dieser Antrag richtet sich an den Senat. Es müssen 5.000 der Wahlberechtigten den Volksantrag unterzeichnen, damit sich der Senat damit befassen muss.

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens 5 % der Wahlberechtigten (ca. 25.000) innerhalb von drei Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.

Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Senat der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei einer Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem muss mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten (ca. 100.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.

AKTUELLER STAND 05.12.2024 (Update alle 24h)

Wir sind in der 1. Vorbereitungsstufe (Ziel: 25.000 registrierte Online-Befreiungsaktivisten)

1980

Online-Befreiungsaktivisten in Bremen

Aktueller Stand in Prozent

%
Hinweise: Um die Ernsthaftigkeit des Befreiungswunsches des zukünftigen Online-Befreiungsaktivisten sicherzustellen, sind die Eingabefelder vollständig auszufüllen. Auf dieser Daten-Basis werden auch die Ministerpräsidenten und Intendanten informiert, denn nur so kann glaubhaft vermittelt werden, dass die Online-Befreiungsaktivisten aus dem jeweiligen Bundesland stammen. Die benötigen Datenfelder entsprechen nur einer Teilmenge der später benötigen Angaben im Rahmen des Teilnehmerbogens beim Rundfunk-Volksentscheid. Die übertragenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Aktion »rundfunk-frei« genutzt (zur Teilnehmeranzahl-Visualisierung, für den Newsletter-Versand und zur Information der Landesregierung, der Landesrundfunkanstalt, des ZDF und des Deutschlandfunks). Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte außer an die zuvor Genannten. Jeder registrierte Online-Befreiungsaktivist kann jederzeit seinen Dateneintrag löschen, indem er sich als Online-Befreiungsaktivist bei »rundfunk-frei« abmeldet. Ein entsprechender Abmelde-Link befindet sich in jeder E-Mail-Information, die nach der Registrierung an den Nutzer geschickt wird. Deine Daten werden stets unter dem Augenmerk der höchsten Datensparsamkeit behandelt. Da das Aktionsportal »rundfunk-frei« ein privater Informationsbereich ist, der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist und weder dem Telemediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag, noch der Datenschutz-Grundverordnung bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz unterworfen ist, setzt die Datenübertragung dein persönliches Vertrauen voraus.




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