RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID IN HAMBURG


RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID

Details zum Ablaufverfahren in Hamburg.

Hamburg ist mit ca. 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands.

Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk (NDR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.

Auch in Hamburg ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „IV. Die Gesetzgebung“ in Artikel 48 und 50 festgelegt, siehe hier » 

DER CHRONOLOGISCHE ABLAUF

Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Hamburg ist zum Glück nicht so hoch. Insgesamt sind zwar mindestens 259.883 Stimmberechtigte für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen, aber die einzelnen Ablaufstufen auf Basis der Landesverfassung sind moderat. Um den gewünschten Volksentscheid erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels entsprechen. Nach jeder tausendsten Registrierung wird automatisch der Bürgermeister von Hamburg Peter Tschentscher, der Intendant der Landesrundfunkanstalt NDR Joachim Knuth, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Hamburg informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung » 

Sobald sich die erforderliche Anzahl von 26.000 Online-Befreiungsaktivisten für Hamburg im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung des Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung der Volksinitiative. Dieser Antrag richtet sich an den Senat. Es müssen 10.000 gültige Unterschriften gesammelt werden.

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens 5 % der Wahlberechtigten (ca. 64.971) unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.

Im Prinzip entspricht ein Volksentscheid in Hamburg in organisatorischer Hinsicht einer Wahl. Ein erfolgreicher Volksentscheid bedarf daher nicht nur mehr »Ja«-Stimmen als »Nein«-Stimmen, sondern auch mindestens eines Fünftels der Wahlberechtigten (259.883 Personen).

AKTUELLER STAND 28.03.2024 (Update alle 24h)

Wir sind in der 1. Vorbereitungsstufe (Ziel: 26.000 registrierte Online-Befreiungsaktivisten)

6447

Online-Befreiungsaktivisten in Hamburg

Aktueller Stand in Prozent

%
Hinweise: Um die Ernsthaftigkeit des Befreiungswunsches des zukünftigen Online-Befreiungsaktivisten sicherzustellen, sind die Eingabefelder vollständig auszufüllen. Auf dieser Daten-Basis werden auch die Ministerpräsidenten und Intendanten informiert, denn nur so kann glaubhaft vermittelt werden, dass die Online-Befreiungsaktivisten aus dem jeweiligen Bundesland stammen. Die benötigen Datenfelder entsprechen nur einer Teilmenge der später benötigen Angaben im Rahmen des Teilnehmerbogens beim Rundfunk-Volksentscheid. Die übertragenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Aktion »rundfunk-frei« genutzt (zur Teilnehmeranzahl-Visualisierung, für den Newsletter-Versand und zur Information der Landesregierung, der Landesrundfunkanstalt, des ZDF und des Deutschlandfunks). Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte außer an die zuvor Genannten. Jeder registrierte Online-Befreiungsaktivist kann jederzeit seinen Dateneintrag löschen, indem er sich als Online-Befreiungsaktivist bei »rundfunk-frei« abmeldet. Ein entsprechender Abmelde-Link befindet sich in jeder E-Mail-Information, die nach der Registrierung an den Nutzer geschickt wird. Deine Daten werden stets unter dem Augenmerk der höchsten Datensparsamkeit behandelt. Da das Aktionsportal »rundfunk-frei« ein privater Informationsbereich ist, der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist und weder dem Telemediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag, noch der Datenschutz-Grundverordnung bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz unterworfen ist, setzt die Datenübertragung dein persönliches Vertrauen voraus.




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