Hamburg ist mit ca. 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk (NDR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch in Hamburg ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „IV.
Die Gesetzgebung“ in Artikel 48 und 50 festgelegt, siehe hier »
Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Hamburg ist zum Glück nicht so hoch. Insgesamt sind zwar mindestens 259.883 Stimmberechtigte für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen, aber die einzelnen Ablaufstufen auf Basis der Landesverfassung sind moderat. Um den gewünschten Volksentscheid erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels entsprechen. Nach jeder tausendsten Registrierung wird automatisch der Bürgermeister von Hamburg Peter Tschentscher, der Intendant der Landesrundfunkanstalt NDR Joachim Knuth, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Hamburg informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 26.000 Online-Befreiungsaktivisten für Hamburg im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung des Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung der Volksinitiative. Dieser Antrag richtet sich an den Senat. Es müssen 10.000 gültige Unterschriften gesammelt werden.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens 5 % der Wahlberechtigten (ca. 64.971) unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.
Im Prinzip entspricht ein Volksentscheid in Hamburg in organisatorischer Hinsicht einer Wahl. Ein erfolgreicher Volksentscheid bedarf daher nicht nur mehr »Ja«-Stimmen als »Nein«-Stimmen, sondern auch mindestens eines Fünftels der Wahlberechtigten (259.883 Personen).