Hessen gehört zu den am dichtesten besiedelten und wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Hessischer Rundfunk (hr), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch in Hessen ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich.
Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „VI. Die Gesetzgebung“ in Artikel 117 und 124 festgelegt, siehe hier »
Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Hessen ist sehr hoch. Insgesamt ist mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten (ca. 878.443) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels entsprechen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten in Hessen wird automatisch der Ministerpräsident von Hessen Boris Rhein, der Intendant der Landesrundfunkanstalt hr Manfred Krupp, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Hessen informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 88.000 Online-Befreiungsaktivisten für Hessen im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Zulassung des Volksbegehrens. Der Antrag richtet sich an den Landtag. Es müssen 2 % (ca. 88.000) der Wahlberechtigten den Zulassungsantrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens einem Fünftel der Wahlberechtigten (ca. 878.443) innerhalb von zwei Monaten unterstützt wird (das sogenannte Zulassungsquorum). Die Unterschriftensammlung erfolgt in besonderen Listen mit dem Votum derer, die das Begehren befürworten.
Der Volksentscheid entspricht in etwa einem Wahlverfahren; er muss binnen zwei Monaten nach Einbringung des Gesetzes im Landtag an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag durchgeführt werden. Den Tag bestimmt die Landesregierung. Die Stimmzettel lauten nur auf „Ja“ oder „Nein“. Das Gesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lautet.