Mecklenburg-Vorpommern hat eine Fläche von 23.213 km² und über 1,6 Millionen Einwohner. Es ist das sechstgrößte Bundesland.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk (NDR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich.
Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „II.
Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid“ in Artikel 59 und 60 festgelegt, siehe hier »
Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Mecklenburg-Vorpommern ist sehr hoch. Insgesamt ist mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten (ca. 325.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels umfassen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten in Mecklenburg-Vorpommern wird automatisch die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig, der Intendant der Landesrundfunkanstalt NDR Joachim Knuth, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Mecklenburg-Vorpommern informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 32.500 Online-Befreiungsaktivisten für Mecklenburg-Vorpommern im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung der Volksinitiative. Der Antrag richtet sich an den Landtag. 15.000 Wahlberechtigte müssen den Antrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens 100.000 Wahlberechtigten innerhalb von fünf Monaten unterstützt wird (das sogenannte Zulassungsquorum). Die Unterschriftensammlung erfolgt in besonderen Listen mit dem Votum derer, die das Volksbegehren befürworten.
Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem muss mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten (ca. 325.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.