Nordrhein-Westfalen ist mit rund 17,9 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste, flächenbezogen mit rund 34.100 km2 das viertgrößte deutsche Bundesland.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch in Nordrhein-Westfalen ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „Dritter Abschnitt - Die Gesetzgebung“ in Artikel 67 bis 69 festgelegt, siehe hier »
Mehr Hintergrundinformationen und Austausch auch im GEZ-Boykott-Forum über das Volksbegehren zum Demokratieförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.
Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Nordrhein-Westfalen ist sehr hoch. Insgesamt sind mindestens 15 % der Stimmberechtigten (ca. 1.965.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels umfassen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten in Nordrhein-Westfalen wird automatisch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst, der Intendant der Landesrundfunkanstalt WDR Tom Buhrow, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Nordrhein-Westfalen informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 196.500 Online-Befreiungsaktivisten für Nordrhein-Westfalen im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Antrag auf Zulässigkeit des Volksbegehrens. Der Antrag richtet sich an den Landtag. 3.000 Wahlberechtigte müssen den Antrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens 8 % der Wahlberechtigten (ca. 1.100.000) innerhalb von zwölf Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.
Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem müssen mindestens 15 % der Stimmberechtigten (ca. 1.965.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.