Rheinland-Pfalz hat eine Fläche von 19.854 km² und über 4 Millionen Einwohner. Es ist das siebtgrößte Bundesland.
Die Staatskanzlei in Mainz verantwortet federführend die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Südwestrundfunk (SWR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch in Rheinland-Pfalz ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „III. Abschnitt: Die Gesetzgebung“ in Artikel 107 bis 109 festgelegt,
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Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Rheinland-Pfalz ist sehr hoch. Insgesamt sind mindestens 25 % der Stimmberechtigten (ca. 750.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels umfassen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten in Rheinland-Pfalz wird automatisch der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Alexander Schweitzer, der Intendant der Landesrundfunkanstalt SWR Prof. Dr. Kai Gniffke, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Rheinland-Pfalz informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 75.000 Online-Befreiungsaktivisten für Rheinland-Pfalz im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung der Volksinitiative. Der Antrag richtet sich an den Landtag. 30.000 Wahlberechtigte müssen den Antrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von 300.000 Wahlberechtigten innerhalb von zwei Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.
Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem müssen mindestens 25 % der Stimmberechtigten (ca. 750.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.