Das Saarland ist das kleinste der bundesdeutschen Flächenländer (2.569 km²) und hinsichtlich der Einwohnerzahl von rund 1 Million das zweitkleinste Bundesland.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Saarländischer Rundfunk (SR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch im Saarland ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt
„Vierter Abschnitt - Die Gesetzgebung“ in Artikel 99 bis 100 festgelegt, siehe hier »
Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides im Saarland ist sehr hoch. Insgesamt sind mindestens 50 % der Stimmberechtigten (ca. 400.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels umfassen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten im Saarland wird automatisch die Ministerpräsidentin des Saarlandes Anke Rehlinger, der Intendant der Landesrundfunkanstalt SR Martin Grasmück, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« im Saarland informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 40.000 Online-Befreiungsaktivisten für das Saarland im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung des Volksbegehrens. Der Antrag richtet sich an den Landtag. 0,6 % der Wahlberechtigten (ca. 5.000) müssen den Antrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von einem Fünftel der Wahlberechtigten (160.000) innerhalb von drei Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.
Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem müssen mindestens 50 % der Stimmberechtigten (ca. 400.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.