RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID IM SAARLAND


RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID

Details zum Ablaufverfahren im Saarland.

Das Saarland ist das kleinste der bundesdeutschen Flächenländer (2.569 km²) und hinsichtlich der Einwohnerzahl von rund 1 Million das zweitkleinste Bundesland.

Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Saarländischer Rundfunk (SR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.

Auch im Saarland ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt
„Vierter Abschnitt - Die Gesetzgebung“ in Artikel 99 bis 100 festgelegt, siehe hier » 

DER CHRONOLOGISCHE ABLAUF

Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides im Saarland ist sehr hoch. Insgesamt sind mindestens 50 % der Stimmberechtigten (ca. 400.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels umfassen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten im Saarland wird automatisch die Ministerpräsidentin des Saarlandes Anke Rehlinger, der Intendant der Landesrundfunkanstalt SR Martin Grasmück, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« im Saarland informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung » 

Sobald sich die erforderliche Anzahl von 40.000 Online-Befreiungsaktivisten für das Saarland im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung des Volksbegehrens. Der Antrag richtet sich an den Landtag. 0,6 % der Wahlberechtigten (ca. 5.000) müssen den Antrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von einem Fünftel der Wahlberechtigten (160.000) innerhalb von drei Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.

Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem müssen mindestens 50 % der Stimmberechtigten (ca. 400.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.

AKTUELLER STAND 05.12.2024 (Update alle 24h)

Wir sind in der 1. Vorbereitungsstufe (Ziel: 40.000 registrierte Online-Befreiungsaktivisten)

3026

Online-Befreiungsaktivisten in Saarland

Aktueller Stand in Prozent

%
Hinweise: Um die Ernsthaftigkeit des Befreiungswunsches des zukünftigen Online-Befreiungsaktivisten sicherzustellen, sind die Eingabefelder vollständig auszufüllen. Auf dieser Daten-Basis werden auch die Ministerpräsidenten und Intendanten informiert, denn nur so kann glaubhaft vermittelt werden, dass die Online-Befreiungsaktivisten aus dem jeweiligen Bundesland stammen. Die benötigen Datenfelder entsprechen nur einer Teilmenge der später benötigen Angaben im Rahmen des Teilnehmerbogens beim Rundfunk-Volksentscheid. Die übertragenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Aktion »rundfunk-frei« genutzt (zur Teilnehmeranzahl-Visualisierung, für den Newsletter-Versand und zur Information der Landesregierung, der Landesrundfunkanstalt, des ZDF und des Deutschlandfunks). Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte außer an die zuvor Genannten. Jeder registrierte Online-Befreiungsaktivist kann jederzeit seinen Dateneintrag löschen, indem er sich als Online-Befreiungsaktivist bei »rundfunk-frei« abmeldet. Ein entsprechender Abmelde-Link befindet sich in jeder E-Mail-Information, die nach der Registrierung an den Nutzer geschickt wird. Deine Daten werden stets unter dem Augenmerk der höchsten Datensparsamkeit behandelt. Da das Aktionsportal »rundfunk-frei« ein privater Informationsbereich ist, der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist und weder dem Telemediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag, noch der Datenschutz-Grundverordnung bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz unterworfen ist, setzt die Datenübertragung dein persönliches Vertrauen voraus.




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