Sachsen-Anhalt umfasst eine Fläche von 20.451 km², in dem mitteldeutschen Bundesland leben über 2,2 Millionen Menschen.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch in Sachsen-Anhalt ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „Vierter Abschnitt: Gesetzgebung“ in Artikel 77 bis 81 festgelegt, siehe hier »
Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Sachsen-Anhalt ist sehr hoch. Insgesamt sind mindestens 25 % der Stimmberechtigten (ca. 450.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels umfassen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten in Sachsen-Anhalt wird automatisch der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff, die Intendantin der Landesrundfunkanstalt MDR Prof. Dr. Karola Wille, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Sachsen-Anhalt informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 45.000 Online-Befreiungsaktivisten für Sachsen-Anhalt im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung des Volksbegehrens. Der Antrag richtet sich an den Landtag. 10.000 Wahlberechtigte müssen den Antrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von 250.000 Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.
Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem müssen mindestens 25 % der Stimmberechtigten (ca. 450.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.