Schleswig-Holstein hat rund 2,9 Millionen Einwohner, mit rund 15.799 km2 ist es flächenbezogen das zwölftgrößte deutsche Bundesland.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk (NDR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch in Schleswig-Holstein ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „Abschnitt V – Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid“ in Artikel 48 und 49 festgelegt, siehe hier »
Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Schleswig-Holstein ist sehr hoch. Insgesamt sind mindestens 15 % der Stimmberechtigten (ca. 345.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels umfassen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten in Schleswig-Holstein wird automatisch der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Daniel Günther, der Intendant der Landesrundfunkanstalt NDR Joachim Knuth, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Schleswig-Holstein informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 34.500 Online-Befreiungsaktivisten für Schleswig-Holstein im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Initiative aus dem Volk. Der Antrag richtet sich an den Landtag. 20.000 Wahlberechtigte müssen den Antrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von 80.000 Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.
Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem müssen mindestens 15 % der Stimmberechtigten (ca. 345.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.