Thüringen umfasst eine Fläche von 16.000 km² und hat rund 2,2 Millionen Einwohner. Es gehört zu den eher kleineren Bundesländern.
Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.
Auch in Thüringen ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung von Thüringen im Abschnitt „Fünfter Abschnitt – Die Gesetzgebung“ in Artikel 81 und 82 festgelegt, siehe hier »
Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Thüringen ist sehr hoch. Insgesamt sind mindestens 25 % der Stimmberechtigten (ca. 450.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels entsprechen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten in Thüringen wird automatisch der Ministerpräsident von Thüringen Bodo Ramelow, die Intendantin der Landesrundfunkanstalt MDR Prof. Dr. Karola Wille, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung »
Sobald sich die erforderliche Anzahl von 45.000 Online-Befreiungsaktivisten für Thüringen im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Einleitung des Volksbegehrens. Der Antrag richtet sich an den Landtag. 5.000 Wahlberechtigte müssen den Antrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von 10 % der Wahlberechtigten (180.000) innerhalb von vier Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.
Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem müssen mindestens 25 % der Stimmberechtigten (ca. 450.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.