So wie beim ersten Hinterfragungsgrund „Zwang“ bereits erläutert, ist es völlig ungerecht, alle Menschen, die eine Wohnung innehaben, dazu zu erpressen, einen Medienanbieter zu finanzieren. Das Ausmaß der Ungerechtigkeit wird so richtig deutlich, wenn man bedenkt, dass gnadenlos alle Menschen für die Finanzierung des Rundfunksystems herangezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese überhaupt einen finanziellen Freiraum zur Verfügung haben, um sich dieses Medienangebot leisten zu können, ganz zu schweigen davon, ob ihnen durch den Abgabezwang andere von ihnen gewünschte Medienangebote versagt bleiben. Das ist zutiefst ungerecht.
Von besonderer Tragweite ist die unglaublich und gesellschaftlich völlig unverantwortliche Einstellung der Finanzierungslobbyisten im Bezug auf die Menschen, denen es aufgrund ihrer Behinderung nicht möglich ist, Rundfunkangebote im herkömmlichen Sinne zu nutzen. Trotz der eindeutigen Stellungnahmen der Sozialverbände, die sich klar gegen das aktuelle System aussprechen und eine Befreiungsregelung einfordern, wie sie vor 2013 bestand, bleibt diese Anklage ungehört. Viel schlimmer wiegt zudem: Auch in der medialen Informationsverbreitung wird das Thema totgeschwiegen und die betroffenen Personen erhalten im doppelten Sinne keine Stimme. Das ist unglaublich.
Es ist Zeit für eine Veränderung!
Egal, ob man Vorstand bei einem großen Konzern mit einem jährlichen Millionen-Gehalt ist oder eine alleinerziehende Mutter, die als Geringverdienerin eine sozial verantwortliche Tätigkeit ausführt, alle werden mit der gleichen Beitragslast erpresst. Die prozentuale Belastung des Einzelnen unterscheidet sich jedoch dramatisch. Das ist zutiefst ungerecht.
Egal, ob man sich gezielt dafür entscheidet, die öffentlich-rechtlichen Angebote zu nutzen, oder bewusst eine Lebensform ohne Rundfunk-Medien wählt, um sich frei und unbeeinflusst entfalten zu können, alle Menschen werden mit der gleichen Beitragslast erpresst. Es ist unglaublich, dass eine Finanzierungsbeziehung allein durch die Möglichkeit der Nutzung hergestellt wird. Das ist zutiefst ungerecht.
Auch Menschen, die offiziell „Geringverdiener“ sind und mit ihren knappen Möglichkeiten versuchen, ein Leben frei von unwürdigen Hartz IV-Regelungen zu leben, werden derzeit gezwungen, das Rundfunksystem zu finanzieren, und dies, obwohl sie unterhalb der Bedarfsgrenze leben. Formal steht ihnen das Recht der Härtefall-Befreiungsregelung zu, doch die Rundfunkanstalten wehren sich, den Härtefall anzuerkennen. Die Begründung lautet hier, dass kein entsprechender Leistungsbescheid der Sozialbehörde vorliegt. Das ist zutiefst ungerecht.
Auch Menschen, die neben ihrem Einkommen Wohngeld beziehen, um ein einigermaßen lebenswürdiges Leben zu leben, werden derzeit gezwungen, das Rundfunksystem zu finanzieren, und dies, obwohl sie Zuschussleistungen seitens des Staates erhalten. Formal steht ihnen das Recht der Härtefall-Befreiungsregelung zu, doch die Rundfunkanstalten wehren sich, den Härtefall anzuerkennen. Die Begründung lautet auch hier, dass das Wohngeld als Zuschuss zur Miete zu sehen und damit nicht einer Sozialhilfe gleichzusetzen ist. Das ist zutiefst ungerecht.
Auch Menschen, die ein Einkommen knapp oberhalb der Bedarfsgrenze haben (ca. 441,50 EUR) und mit ihren wenigen Möglichkeiten versuchen, ein selbstbestimmtes Leben zu leben, werden derzeit gezwungen, das Rundfunksystem zu finanzieren, und dies, obwohl ihnen damit der Freiraum für andere kostenpflichtige Medienangebote verwehrt wird. Das ist zutiefst ungerecht.
Auch Menschen, die bewusst auf Sozialleistungen verzichten und mit ihren knappen Möglichkeiten versuchen, ein Leben frei von unwürdigen Hartz IV-Regelungen zu leben, werden derzeit gezwungen, das Rundfunksystem zu finanzieren, und dies, obwohl sie unterhalb der Bedarfsgrenze leben. Formal steht ihnen das Recht der Härtefall-Befreiungsregelung zu, doch die Rundfunkanstalten wehren sich, den Härtefall anzuerkennen. Die Begründung lautet auch hier, dass kein entsprechender Leistungsbescheid der Sozialbehörde vorliegt. Um theoretisch eine Befreiung erzielen zu können, muss sich der Betroffene die Vorlage eines ablehnenden Leistungsbescheids der Sozialbehörde besorgen. Er muss also zu der Behörde gehen, von der er bewusst keine Leistung beziehen möchte. Das ist zutiefst ungerecht.
Menschen mit einer Behinderung benötigen einen besonderen Schutz und Entfaltungsraum, der frei von gesellschaftlichen Systemverpflichtungen ist, denn ihre Lebenssituation ist einzigartig. Doch die Finanzierungslobbyisten haben sich hier etwas besonders Menschenunwürdiges ausgedacht. Es wird der "Gleichheitssatz" herangezogen, damit auch Menschen, die vor 2013 aufgrund des Behinderten-Vermerkzeichens „RF“ von der Rundfunkabgabe befreit waren, mit zur Finanzierung beitragen. Die verantwortlichen Akteure beim Rundfunk und in den politischen Gremien sollten sich schämen. Das ist zutiefst ungerecht.