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Erläuterungen zu dem historisch einzigartigen direktdemokratischen Rundfunk-Volksentscheid.

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Stand 23.12.2024 - Die Aktualisierung der Angaben erfolgt einmal täglich.

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Erläuterungen zu dem historisch einzigartigen direktdemokratischen Rundfunk-Volksentscheid.

Hier erhältst du zu den aktuell am häufigsten gestellten Fragen zum geplanten Rundfunk-Volksentscheid einfache und verständliche Antworten. Sollten für dich zusätzliche Fragen entstehen, prüfe bitte, ob diese ggf. im Informationsbereich zu deinem Bundesland erläutert werden. Dort findest du auch weiterführende Informationen zum genauen Ablauf des Volksentscheides in deinem Bundesland.

Wir empfehlen, diese Fragestellung unter zwei Gesichtspunkten zu betrachten. Zum einen geht es darum, zu erkunden, ob die juristische Möglichkeit grundsätzlich dem Volk eingeräumt wird, und zum anderen, ob die Umsetzung des Versprechens, dass alle Macht vom Volke ausgeht, auch wirklich in unserem Land umsetzbar ist – und zwar losgelöst von möglichen juristischen Hürden.

Wie sieht zunächst die Möglichkeit eines Volksentscheides unter rein juristischer Betrachtung aus?

Diese Grundsatzfrage lässt sich auch nach vielen Gesprächen mit Experten nicht eindeutig beantworten, denn es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand stellt sich die Situation wie folgt dar: 
Die Verfassungen der einzelnen Bundesländer beinhalten einen Abschnitt, der besagt, dass zu Steuern, Abgaben, Beiträgen und Gebühren Volksentscheide nicht zulässig sind. Nur im Bundesland Bayern gibt es diese Regelung nicht. Auf den ersten Blick scheint damit in allen anderen Bundesländern ein Volksentscheid zur Abschaffung des Rundfunkzwangsbeitrages ausgeschlossen. Doch dies ist nicht zwingend der Fall und wurde bisher noch nie abschließend durch einen Präzedenzfall geprüft, denn auch für diese anscheinend so ausweglose Situation könnte eine einzigartige Lösung geschaffen werden. Diese könnte wie folgt aussehen:
Um eine Zulässigkeit des Volksentscheides zu ermöglichen, bedarf es einer Formulierung, die den Reformwillen des Volkes in den Vordergrund stellt und die Abgabe nur indirekt einbezieht. Ein wesentlicher Schlüssel wäre aus unserer Sicht ein so genanntes Aufhebungsgesetz, welches durch das Landesparlament zu beschließen wäre, um die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge herbeizuführen, damit eine Neuregelung eingeleitet werden kann.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Kündigungsfrist der Staatsverträge wäre die Finanzierung des Rundfunks weiterhin uneingeschränkt gesichert, bis eine Neuregelung in Kraft tritt. Unser letztendliches Bestreben liegt darin, in einem weiteren Schritt innerhalb dieser 2 Jahre ein alternatives, frei vom Zwang bestehendes Finanzierungsmodell über den direktdemokratischen Weg zu erwirken.

Mit der Mobilisierung zum Volksentscheid möchten wir diesen Veränderungsprozess politisch einleiten, um zu klären, was das Versprechen, dass alle Macht vom Volke ausgeht, wirklich in der Praxis wert ist. Der genaue Ablauf und Wortlaut muss für jedes Bundesland juristisch spezifisch ausgearbeitet werden. Es liegt nun an uns allen, diese einmalige Chance zu nutzen und endlich die zwangsfinanzierten Rundfunkanstalten in freiwillig finanzierte, gerechte, faire und direktdemokratisch bestimmte Medienunternehmen umzuwandeln.

Was wäre, wenn ein Volksentscheid „offiziell“ verboten ist?

Jedes juristische Hindernis ist kein Naturgesetz, sondern ein durch Menschen künstlich geschaffenes Gedankenkonstrukt. Das bedeutet, dass der Mensch selbst dieses wieder verändern kann. Befreit euch deshalb in diesem Zusammenhang von einer möglichen Passivität und aktiviert eure Veränderungskraft, denn ein solches Verbot wäre erst recht ein Grund der selbstermächtigten Mobilisierung jedes Einzelnen für eine kraft- und friedvolle Befreiung vom Rundfunkbeitragszwang.   

Nein! Dies hat zwei Ursachen.
1. Grundsätzlich erlaubt das Grundgesetz keine Volksentscheidung auf Bundesebene.
2. Entsprechend der offiziellen Sichtweise ist Rundfunkrecht Landesrecht, somit wäre ein Volksentscheid zu dieser Thematik auf Landesebene herbeizuführen. 

Nein. Da die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, im Kontext einer einstimmigen Bundesländerkooperation umgesetzt werden, ist es völlig ausreichend, wenn der Rundfunk-Volksentscheid nur in einem Bundesland durchgeführt und im Sinne der Befreier entschieden wird. 

Zirka 100.000–1.500.000! Wichtig zu wissen ist, dass die erforderliche Teilnehmerzahl in jedem Bundesland eine andere und in der jeweiligen Landesverfassung festgelegt ist. 

Ja! Aktuell wird zum einen durch die SOZIALE UNION Grundrechtestiftung versucht auf eine völlig neuartige Weise einen bundesweiten Volksentscheid über den Rundfunkbeitrag mit den Rechtsmitteln des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Zum anderen wird durch die Partei AfD und deren Vereine in 3 Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg) versucht, einen Volksentscheid herbeizuführen. In diesem Fall ist die Zielstellung die Etablierung eines »Bürgerfunks« finanziert aus Steuermitteln. Der Lösungsansatz von »rundfunk-frei« unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch, dass die Bevölkerung auch darüber direkt mitbestimmen soll, ob es überhaupt ein öffentlich-rechtliches Medienangebot geben soll sowie auf welche Art und Weise dieses auszugestalten und zu finanzieren wäre.  

Im Kontext der Durchführung eines Volksentscheides werden häufig 3 unterschiedliche Begriffe genutzt, deren Bedeutung zwar teilweise abweicht, deren Begriffe jedoch unmittelbar zusammengehören. Die nachstehende Erläuterung bietet eine sehr vereinfachte Darstellung, um den Sachverhalt schnell erfassen zu können. Detail-Interessierte sollten sich die entsprechenden Landesverfassungen durchlesen.

Volksinitiative: So nennt sich häufig die erste „offizielle“ Stufe, um einen Volksentscheid herbeizuführen zu können. Je nach Bundesland ist in diesem ersten Vorgang bereits der Gegenstand der Zielstellung zu benennen und zwischen 20.000 bis 30.000 Unterschriften sind in einem bestimmten Zeitraum zu sammeln.

Volksbegehren: So nennt sich häufig die zweite „offizielle“ Stufe, um einen Volksentscheid herbeizuführen. Hier ist ein konkreter Gesetzestext auszuarbeiten und zwischen 80.000 bis 200.000 Unterschriften (abhängig vom Bundesland) sind in einem bestimmten Zeitraum zu sammeln.

Volksentscheid: So nennt sich häufig die letzte „offizielle“ Stufe, um eine Gesetzgebung durch das Landesvolk herbeizuführen. In den meisten Bundesländern wird die Abstimmung analog wie bei einer Landeswahl durchgeführt. Jeder Bürger kann direkt per Wahlzettel abstimmen, ob er dem neuen Gesetz zustimmt. Sollte eine Mehrheit zustande gekommen sein und eine Mindestanzahl an Wahlberechtigten an dem Volksentscheid teilgenommen haben, gilt das neue Gesetz als angenommen

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Die Hürden zur Erreichung eines Volksentscheides sind sehr hoch. Um diese ambitionierte Herausforderung zu meistern, wird »rundfunk-frei« erstmalig die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Registriere dich noch heute für dein Bundesland und werde sofort Teil der Veränderung.

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